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StVG § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis

StVG § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis

[ Auszug: (1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. ... ]